Drohne im Urlaub: Regeln für 140 Länder
Innerhalb der EU ist es einfach: Deine deutsche Registrierung und dein Kompetenznachweis gelten überall. Außerhalb der EU wird es schnell kompliziert – von „Registrierung vor Ort nötig“ bis „Drohne wird am Flughafen beschlagnahmt“. Auf dieser Seite steht, was du vor der Reise prüfen musst, in welchen Ländern die Drohne besser zu Hause bleibt – und darunter die vollständige Tabelle mit allen 140 Ländern, dazu das gemeinsame EU-Regelwerk als eigener Eintrag.
Neu: der Reise-Check
Reise-Check: Was gilt in deinem Urlaubsland?
Zielland wählen, Drohne aus dem Hangar dazu – und du bekommst eine Checkliste: ob du dort fliegen darfst, Registrierung, Nachweise, Versicherung, Höhe und Gewichtsgrenzen. Dazu siehst du, was deine Airline bei Drohne, Ersatzakkus und Powerbanks erlaubt. Kostenlos im Browser und in der App.
Innerhalb der EU: ein Regelwerk für alle
Die EU-Drohnenverordnung 2019/947 gilt in allen EU-Staaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. Deine e-ID vom Luftfahrt-Bundesamt, der EU-Kompetenznachweis A1/A3 und das Fernpilotenzeugnis A2 werden anerkannt, die Grenzen der offenen Kategorie (120 m, Sichtweite, keine Menschenansammlungen) sind gleich. Unterschiede gibt es bei den nationalen Geozonen – Naturschutz, Städte, Militär – und bei der Versicherungspflicht, die nicht in jedem Land besteht (in Deutschland schon). Das gemeinsame Regelwerk steht als eigener Eintrag unter EU-Drohnenverordnung; prüfe zusätzlich immer das konkrete Land, denn einzelne Staaten dürfen die EU-Vorgaben verschärfen.
Außerhalb der EU: die typischen Fallen
- Registrierung im Zielland: Das Vereinigte Königreich, die USA, Kanada oder Australien verlangen eine eigene Registrierung, oft mit Online-Test – die deutsche e-ID zählt dort nicht.
- Einfuhr statt Flug: In vielen Ländern ist nicht das Fliegen das Problem, sondern der Zoll. Ohne Vorabgenehmigung wird die Drohne einbehalten – manchmal bis zur Ausreise, manchmal endgültig.
- Abweichende Höhenlimits: Nicht überall gelten 120 Meter. Die USA, Kanada und Taiwan rechnen in Fuß (400 ft ≈ 122 m), Japan und mehrere Länder Südamerikas erlauben 150 m, Singapur und Brunei nur rund 60 m.
- Versicherung: Deine deutsche Drohnenhaftpflicht gilt oft weltweit, aber nicht immer – vorher beim Versicherer nachfragen und die Police in Englisch mitführen.
- Akkus im Gepäck: Lithium-Akkus gehören ins Handgepäck, Kontakte abkleben, Wattstunden beachten (über 100 Wh nur mit Freigabe der Airline).
Wo du die Drohne besser zu Hause lässt
In diesen Ländern gibt es entweder ein ausdrückliches Verbot für Privatpersonen oder keinen praktikablen Weg, eine eigene Drohne einzuführen und zu nutzen. Das Risiko ist nicht ein Bußgeld, sondern der Verlust des Geräts – in einigen Fällen auch eine Strafverfolgung.
- Ägypten: Einfuhr ohne Genehmigung der Zivilluftfahrtbehörde ECAA verboten; Beschlagnahmung, Festnahme und Strafverfolgung sind möglich. Für Urlaubsreisen gibt es keinen praktikablen Genehmigungsweg.
- Algerien: Reisende berichten übereinstimmend von Beschlagnahmungen bei der Einreise – ohne Verwahrsystem, über das man das Gerät bei der Ausreise zurückbekäme.
- Äthiopien: Konfiszierungen am Flughafen auch dann, wenn die bekannten Regeln befolgt wurden. Die Rechtslage ist zu uneinheitlich, um zu einer Mitnahme zu raten.
- Bahrain: Der Zoll lässt die Einfuhr häufig gar nicht erst zu – Beschlagnahmungen wurden auch berichtet, wenn im Land gar kein Flug geplant war.
- Belize: Die private Einfuhr für eigene Urlaubsaufnahmen ist nicht vorgesehen; genehmigt werden in der Praxis nur kommerzielle Anfragen über ein Unternehmen vor Ort.
- Bhutan: Drohnen dürfen ausschließlich staatliche Organisationen betreiben. Wird bei der Einreise ein Gerät entdeckt, wird es am Einreisepunkt beschlagnahmt.
- Iran: Private Drohnennutzung ist faktisch nicht empfehlenswert. Am Zoll wurden Geräte versiegelt oder einbehalten, die Ausfuhr-Dokumentation wird nicht immer anerkannt.
- Katar: Flüge durch ausländische Besucher sind seit dem Gesetz Nr. 10/2026 ausdrücklich untersagt; Genehmigungen gibt es nur für Personen mit Wohnsitz im Land.
- Kuba: Nach Dekret 34/2021 darf der Zoll Drohnen ohne Importgenehmigung einbehalten – das kubanische Zollamt rät selbst davon ab, überhaupt eine mitzubringen.
- Kuwait: Die Einfuhr ohne Vorabgenehmigung ist untersagt, mit Beschlagnahmung am Flughafen und Strafen von bis zu drei Jahren Haft.
- Libanon: Ein praktikabler legaler Weg besteht derzeit nicht. Im Süden des Landes behält sich das Militär Abschuss oder Beschlagnahmung ausdrücklich vor.
- Marokko: Laut Auswärtigem Amt ist die Einfuhr von Drohnen aller Art streng verboten. Der Zoll beschlagnahmt das Gerät bei der Einreise, Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.
- Myanmar: Einfuhr und Betrieb ohne Genehmigung sind ausdrücklich untersagt und wurden zuletzt mit Haftstrafen geahndet, auch gegen ausländische Reisende.
- Nicaragua: Besitz und Betrieb durch Privatpersonen sind seit einem Gesetz von Dezember 2024 grundsätzlich untersagt.
- Nordkorea: Drohnen sind vollständig verboten. Es gibt keinen legalen Weg, dort zu fliegen; ein Mitführversuch riskiert mindestens den Verlust des Geräts am Zoll.
- Tadschikistan: Die Genehmigung muss bereits vor der Einreise vorliegen; ohne sie gilt die Einfuhr als eindeutig illegal.
- Tunesien: Formal existiert keine Vorschrift – praktisch ist es ein De-facto-Verbot mit wiederholten Konfiszierungen trotz Regeltreue.
- Ukraine: Der zivile Luftraum ist seit Februar 2022 durchgehend gesperrt; ziviles Drohnenfliegen ist landesweit praktisch verboten.
- Usbekistan: Einfuhr, Besitz und Betrieb durch Privatpersonen sind seit dem 1. Januar 2015 grundsätzlich verboten.
- Venezuela: Seit einem Dekret vom August 2025 sind Kauf, Einfuhr, Registrierung und jeder Flugbetrieb durch Privatpersonen grundsätzlich verboten.
- Weißrussland (Belarus): Besitz und Betrieb durch Privatpersonen sind seit einem Präsidialdekret von September 2023 grundsätzlich verboten.
Erlaubt – aber nur mit Vorlauf
Hier darfst du fliegen, musst die Genehmigung oder Registrierung aber Wochen vor der Reise beantragen. Wer erst am Flughafen daran denkt, gibt die Drohne am Zoll ab.
- Dominikanische Republik: Ohne schriftliche IDAC-Genehmigung behält der Zoll die Drohne häufig ein, etwa in Punta Cana. Die Genehmigung kann mehrere Wochen dauern.
- Eswatini (Swasiland): Die Bearbeitung dauert zwei bis vier Wochen; ohne vorherige Genehmigung droht Konfiszierung am Zoll.
- Guatemala: Auch Touristen brauchen für Foto- und Videoaufnahmen eine gesonderte Genehmigung.
- Indien: Die Registrierung über Digital Sky sollte Wochen vor der Reise vorbereitet werden; chinesische Fabrikate wurden wiederholt beim Zoll beschlagnahmt.
- Indonesien: Die offizielle Fernpilotenzertifizierung setzt indonesische Staatsangehörigkeit voraus – ausländische Piloten können sie faktisch nicht erlangen.
- Jamaika: Die Anmeldung bei der JCAA wird zwei bis vier Wochen vorab empfohlen; sonst behält der Zoll die Drohne bis zur Ausreise ein.
- Malediven: Die Einfuhr ist unproblematisch – der Betrieb ohne Genehmigung dagegen nicht.
- Namibia: Für eine spontan geplante Reise nicht umsetzbar: Der Vorlauf muss vor der Flugbuchung eingeplant werden.
- Pakistan: Ohne vorherige Klärung mit der PCAA beziehungsweise ein „No Objection Certificate“ droht Beschlagnahmung am Zoll.
- Saudi-Arabien: Zoll und Kuriere behandeln unangemeldete Drohnen häufig als verbotene Ware; die GACA-Freigabe dauert rund einen Monat oder länger.
- Trinidad und Tobago: Ohne gesonderte Einfuhrgenehmigung der Telekommunikationsbehörde TATT behält der Zoll die Drohne ein.
- Uganda: Ohne Vorab-Genehmigung wird die Drohne bei der Einreise einbehalten und erst bei der Ausreise zurückgegeben – das ist der dokumentierte Normalfall.
Wenn nicht das Land das Problem ist, sondern der Ort
Diese Länder sind für Drohnenpiloten unproblematisch – ausgerechnet die Orte, wegen derer man hinfährt, sind es nicht.
- Australien: Im Uluru-Kata-Tjuta-Nationalpark grundsätzlich untersagt, in Victoria sind Freizeitdrohnen in allen Nationalparks verboten, in New South Wales braucht jeder Start und jede Landung im Park eine Genehmigung.
- Ecuador: Im Nationalpark Galápagos ist touristisches Fliegen seit März 2026 praktisch vollständig untersagt.
- Frankreich: Nachtflüge sind in der offenen Kategorie untersagt – Ausnahmen genehmigt die Präfektur mit mindestens 30 Tagen Vorlauf.
- Grönland: Mehrere Schutzgebiete sind komplett drohnenfrei, darunter der Nationalpark Grönland. Eisbären mit einer Drohne zu filmen oder zu verfolgen ist ausdrücklich verboten.
- Mexiko: An archäologischen Stätten wie Chichén Itzá oder Tulum ist das Fliegen ohne Genehmigung des Denkmalschutzamts INAH verboten.
- Neuseeland: In Nationalparks droht neben dem Bußgeld die Beschlagnahmung der Drohne.
- Peru: Über Machu Picchu und weiteren archäologischen Stätten ist das Fliegen verboten; Ausnahmen gibt es praktisch nur mit gesonderter Genehmigung.
- Philippinen: Auf Boracay verlangt die Gemeinde eine eigene Genehmigung zusätzlich zur CAAP-Registrierung; für El Nido, Coron, Siargao und das historische Intramuros in Manila gelten ebenfalls örtliche Beschränkungen.
- Slowenien: Im Triglav-Nationalpark ist der Flug unterhalb von rund 305 Metern über Grund ohne Genehmigung der Parkverwaltung verboten.
- Sri Lanka: Nationalparks sowie archäologische und religiöse Stätten sind gesperrt, dazu mehrere Kilometer Sicherheitsabstand zu Flughäfen.
- Südafrika: In Nationalparks und Schutzgebieten – darunter der Krüger-Nationalpark – ist der Betrieb ohne Genehmigung der Parkverwaltung ausdrücklich verboten.
- Thailand: In sieben an Kambodscha angrenzenden Provinzen bleiben Drohnenflüge grundsätzlich untersagt.
Alle Länder im Überblick
Die Tabellen zeigen die maximale Flughöhe in der offenen beziehungsweise allgemeinen Kategorie, ob eine Registrierung des Betreibers nötig ist und ob eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist. Jeder Ländername führt zum vollständigen Eintrag mit den Einzelregeln und der amtlichen Quelle.
Ein ✱ hinter dem Ländernamen markiert die Länder aus dem Abschnitt „Wo du die Drohne besser zu Hause lässt“. Dort heißt „Registrierung: Nein“ nicht, dass es unkompliziert wäre – sondern dass es gar kein Verfahren für Privatpersonen gibt.
„k. A.“ heißt: Es ließ sich keine belastbare Angabe finden – meist, weil es kein veröffentlichtes Regelwerk gibt, die Quellen sich widersprechen oder privater Betrieb ohnehin nicht möglich ist. Wir schreiben dann lieber nichts hin als eine Zahl, auf die du dich nicht verlassen kannst. Was im Einzelfall dahintersteckt, steht im Ländereintrag.
EU, EWR und Schweiz (31)
| Land | Max. Höhe | Registrierung | Versicherung |
|---|---|---|---|
| Belgien | 120 m | Ja | Ja |
| Bulgarien | 120 m | Ja | Nein |
| Dänemark | 120 m | Ja | Ja |
| Deutschland | 120 m | Ja | Ja |
| Estland | 120 m | Ja | Nein |
| Finnland | 120 m | Ja | Nein |
| Frankreich | 120 m | Ja | Nein |
| Griechenland | 120 m | Ja | Nein |
| Irland | 120 m | Ja | Ja |
| Island | 120 m | Ja | Nein |
| Italien | 120 m | Ja | Ja |
| Kroatien | 120 m | Ja | Nein |
| Lettland | 120 m | Ja | Ja |
| Liechtenstein | 120 m | Ja | Ja |
| Litauen | 120 m | Ja | Nein |
| Luxemburg | 120 m | Ja | Ja |
| Malta | 120 m | Ja | Ja |
| Niederlande | 120 m | Ja | Nein |
| Norwegen | 120 m | Ja | Ja |
| Österreich | 120 m | Ja | Ja |
| Polen | 120 m | Ja | Ja |
| Portugal | 120 m | Ja | Ja |
| Rumänien | 120 m | Ja | Nein |
| Schweden | 120 m | Ja | Nein |
| Schweiz | 120 m | Ja | Ja |
| Slowakei | 120 m | Ja | Ja |
| Slowenien | 120 m | Ja | Nein |
| Spanien | 120 m | Ja | Ja |
| Tschechien | 120 m | Ja | Ja |
| Ungarn | 120 m | Ja | Ja |
| Zypern | 120 m | Ja | Nein |
Übriges Europa (14)
| Land | Max. Höhe | Registrierung | Versicherung |
|---|---|---|---|
| Albanien | 120 m | Ja | Nein |
| Aserbaidschan | k. A. | Ja | Nein |
| Bosnien-Herzegowina | 30 m | Ja | Ja |
| Georgien | 120 m | Ja | Nein |
| Kosovo | 150 m | Ja | Nein |
| Monaco | k. A. | Ja | Ja |
| Montenegro | 120 m | Ja | Ja |
| Nordmazedonien | 100 m | Ja | Ja |
| Russland | k. A. | Ja | Nein |
| Serbien | 100 m | Ja | Ja |
| Türkei | 120 m | Ja | Ja |
| Ukraine ✱ | 120 m | Ja | Nein |
| Vereinigtes Königreich | 120 m | Ja | Ja |
| Weißrussland (Belarus) ✱ | k. A. | Ja | Nein |
Nordamerika, Mittelamerika und Karibik (19)
| Land | Max. Höhe | Registrierung | Versicherung |
|---|---|---|---|
| Bahamas | 122 m | Ja | Nein |
| Barbados | 122 m | Ja | Ja |
| Belize ✱ | 122 m | Nein | Nein |
| Bermuda | 120 m | Nein | Nein |
| Costa Rica | 120 m | Nein | Nein |
| Dominikanische Republik | 121 m | Ja | Ja |
| El Salvador | 122 m | Ja | Ja |
| Grenada | k. A. | Nein | Nein |
| Grönland | 100 m | Ja | Ja |
| Guatemala | 120 m | Ja | Ja |
| Jamaika | 122 m | Nein | Ja |
| Kanada | 122 m | Ja | Nein |
| Kuba ✱ | k. A. | Ja | Nein |
| Mexiko | 120 m | Ja | Ja |
| Nicaragua ✱ | k. A. | Nein | Nein |
| Panama | k. A. | Ja | Ja |
| St. Lucia | k. A. | Nein | Nein |
| Trinidad und Tobago | 120 m | Ja | Nein |
| USA | 122 m | Ja | Nein |
Südamerika (11)
| Land | Max. Höhe | Registrierung | Versicherung |
|---|---|---|---|
| Argentinien | 122 m | Ja | Nein |
| Bolivien | 120 m | Ja | Nein |
| Brasilien | 120 m | Ja | Ja |
| Chile | 120 m | Ja | Nein |
| Ecuador | 120 m | Ja | Nein |
| Guyana | 150 m | Ja | Nein |
| Kolumbien | 150 m | Ja | Nein |
| Paraguay | k. A. | Ja | Nein |
| Peru | 152 m | Ja | Nein |
| Uruguay | 120 m | Ja | Nein |
| Venezuela ✱ | k. A. | Nein | Nein |
Asien (23)
| Land | Max. Höhe | Registrierung | Versicherung |
|---|---|---|---|
| Bangladesch | 61 m | Ja | Nein |
| Bhutan ✱ | k. A. | Ja | Nein |
| Brunei | 60 m | Ja | Nein |
| China | 120 m | Ja | Nein |
| Hongkong | 91 m | Ja | Nein |
| Indien | 120 m | Ja | Nein |
| Indonesien | 150 m | Ja | Nein |
| Japan | 150 m | Ja | Nein |
| Kambodscha | k. A. | Ja | Nein |
| Macau | 30 m | Ja | Nein |
| Malaysia | 120 m | Ja | Nein |
| Malediven | 122 m | Ja | Nein |
| Myanmar ✱ | k. A. | Ja | Nein |
| Nepal | 100 m | Ja | Nein |
| Nordkorea ✱ | k. A. | Nein | Nein |
| Pakistan | 60 m | Ja | Ja |
| Philippinen | 122 m | Ja | Nein |
| Singapur | 61 m | Ja | Nein |
| Sri Lanka | k. A. | Ja | Nein |
| Südkorea | 150 m | Ja | Nein |
| Taiwan | 122 m | Ja | Nein |
| Thailand | 90 m | Ja | Ja |
| Vietnam | 120 m | Ja | Nein |
Naher Osten und Zentralasien (13)
| Land | Max. Höhe | Registrierung | Versicherung |
|---|---|---|---|
| Bahrain ✱ | 120 m | Ja | Ja |
| Iran ✱ | k. A. | Nein | Nein |
| Israel | 50 m | Ja | Nein |
| Jordanien | 120 m | Ja | Ja |
| Kasachstan | k. A. | Ja | Nein |
| Katar ✱ | k. A. | Ja | Ja |
| Kuwait ✱ | k. A. | Nein | Nein |
| Libanon ✱ | k. A. | Nein | Nein |
| Oman | 120 m | Ja | Ja |
| Saudi-Arabien | 120 m | Ja | Nein |
| Tadschikistan ✱ | k. A. | Nein | Nein |
| Usbekistan ✱ | k. A. | Nein | Nein |
| Vereinigte Arabische Emirate | 120 m | Ja | Nein |
Afrika (23)
| Land | Max. Höhe | Registrierung | Versicherung |
|---|---|---|---|
| Ägypten ✱ | k. A. | Ja | Ja |
| Algerien ✱ | k. A. | Nein | Nein |
| Äthiopien ✱ | k. A. | Nein | Nein |
| Botsuana | 122 m | Ja | Nein |
| Demokratische Republik Kongo | k. A. | Nein | Nein |
| Eswatini (Swasiland) | 120 m | Ja | Ja |
| Ghana | 122 m | Ja | Nein |
| Kamerun | 120 m | Ja | Nein |
| Kenia | 122 m | Ja | Nein |
| Liberia | k. A. | Nein | Nein |
| Madagaskar | k. A. | Ja | Nein |
| Marokko ✱ | k. A. | Nein | Nein |
| Mauritius | 120 m | Ja | Nein |
| Namibia | 45 m | Ja | Nein |
| Nigeria | k. A. | Ja | Nein |
| Ruanda | k. A. | Ja | Nein |
| Sambia | 120 m | Ja | Ja |
| Seychellen | 120 m | Ja | Nein |
| Simbabwe | 120 m | Ja | Nein |
| Südafrika | 120 m | Nein | Nein |
| Tansania | 121 m | Ja | Nein |
| Tunesien ✱ | k. A. | Nein | Nein |
| Uganda | 120 m | Ja | Nein |
Ozeanien (6)
| Land | Max. Höhe | Registrierung | Versicherung |
|---|---|---|---|
| Australien | 120 m | Nein | Nein |
| Fidschi | 61 m | Ja | Nein |
| Neuseeland | 120 m | Nein | Nein |
| Papua-Neuguinea | 120 m | Ja | Nein |
| Tonga | 120 m | Ja | Nein |
| Vanuatu | 120 m | Ja | Nein |
Checkliste vor der Reise
- Regeln des Reiselandes in Hoverpoint nachschlagen: Registrierung, Versicherung, maximale Höhe, Einzelregeln, Quelle.
- Falls nötig, Registrierung oder Genehmigung online beantragen – oft dauert das Wochen.
- Dokumente digital dabei: e-ID, Kompetenznachweis, Versicherungsnachweis und Genehmigungen im Dokumenten-Tresor der App.
- Vor Ort die Geozonen und NOTAMs prüfen – Naturschutz, Strände, Altstädte und Flughäfen sind fast überall eingeschränkt.
- Respekt vor Menschen und Privatsphäre: In vielen Ländern ist das Filmen von Personen ohne Einwilligung strenger geregelt als in Deutschland.
Häufige Fragen zur Drohne im Urlaub
Darf ich meine Drohne mit in die EU-Nachbarländer nehmen?
Ja. Die EU-Drohnenverordnung gilt in allen EU-Staaten plus Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. Registrierung und Kompetenznachweis aus Deutschland werden anerkannt; nur die nationalen Geozonen und die Versicherungspflicht unterscheiden sich.
Wo finde ich die Drohnenregeln für mein Reiseland?
In Hoverpoint unter „Regeln“ – für alle 140 Länder mit Registrierung, Versicherung, maximaler Flughöhe, Einzelregeln und Quellenangabe, in der App und im Browser unter web.hoverpoint.info/regeln. Die Tabelle auf dieser Seite verlinkt jedes Land direkt dorthin.
In welchen Ländern sollte ich die Drohne zu Hause lassen?
Nach aktuellem Stand unter anderem Ägypten, Algerien, Äthiopien, Bahrain, Belize, Bhutan, Iran, Katar, Kuba, Kuwait, Libanon, Marokko, Myanmar, Nicaragua, Nordkorea, Tadschikistan, Tunesien, Ukraine, Usbekistan, Venezuela und Belarus – entweder wegen eines ausdrücklichen Verbots oder weil die Drohne am Zoll einbehalten wird. Die Lage ändert sich; prüfe vor jeder Reise den aktuellen Eintrag.
Brauche ich im Ausland eine eigene Drohnenversicherung?
Viele deutsche Drohnenhaftpflicht-Policen gelten weltweit oder europaweit, aber nicht alle. Frag deinen Versicherer und nimm die Bestätigung in Englisch mit; einige Länder verlangen den Nachweis bei der Einreise oder Registrierung.
Gilt mein EU-Kompetenznachweis auch außerhalb Europas?
Nein. Außerhalb des EASA-Raums zählt er nicht. Länder wie das Vereinigte Königreich, die USA, Kanada oder Australien verlangen eine eigene Registrierung und meist einen eigenen Online-Test – der deutsche Nachweis ersetzt ihn nicht.
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Stand der Länderdaten: 3. September 2026. Diese Seite ersetzt weder Rechtsberatung noch eine behördliche Freigabe; verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften des Reiselandes. Drohnenrecht ändert sich schnell – prüfe den Ländereintrag kurz vor der Abreise erneut.
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